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Aktuelles aus der Gemeinde Seefeld
20.12.2024 – Ortsentwicklung

Achtung NEU:
Gesetzliche Änderung bei Zuständigkeit im Bauantragsverfahren

Unser Bauamt informiert:

Ab 01. Januar 2025 erfolgt die neue gesetzliche Änderung bei Zuständigkeit im Bauantragsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Wir informieren zu den Änderungen des zweiten Modernisierungsgesetzes zur BayBO nach Beschluss des Bayerischen Landtags vom 10.12.2024.

Alle Neuerungen finden Sie auf unserer Homepage unter der
Rubrik Bürgerservice / Bauen mit folgendem Link

"Einreichung Bauanträge".

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