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Aktuelles aus der Gemeinde Seefeld
24. Mai 2023 – Bürgerservice

Aktuelles aus dem Ordnungsamt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des derzeit außergewöhnlich hohen Anfrageaufkommens für das Ordnungsamt zu den nachfolgend genannten Themen, haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengefasst:

 

Parkscheinautomaten   

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 eine Verordnung über Parkgebühren erlassen. An den Parkplätzen an der Wörthseestraße und am Parkplatz beim Strandbad Pilsensee ist das Parken nur noch gegen Gebühr zu gestatten, hierfür wurden Parkscheinautomaten errichtet.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht wurden u. a. auch für Anlieger nicht zugelassen.
Wir bitten daher, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Weitere Informationen können Sie der Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld  (pdf) entnehmen.

 

Verwarnungen der Verkehrsüberwachung

Bitte achten Sie darauf, Parkscheine, Parkuhren und Parkausweise – wo notwendig – gut sichtbar und leserlich im Fahrzeug im Bereich der Windschutzscheibe zu platzieren.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde keine Möglichkeit hat, Verwarnungen der Verkehrsüberwachung bei (möglicherweise auch nur versehentlichen) Zuwiderhandlungen und sonstigen Verstößen zurücknehmen zu lassen.

 

Abgestellte Anhänger & Wohnwägen

Uns ist bewusst, dass die Zahl der auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellten Anhänger in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Dies hat nicht nur für den ebenfalls gestiegenen Bedarf an Parkraum nachteilige Auswirkungen.

Unabhängig davon regelt § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung, dass mit KFZ-Anhängern ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund für bis zu zwei Wochen geparkt werden darf. Dies gilt sowohl für beladene als auch unbeladene Anhänger sowie für Wohnwägen.

Der Verkehrsüberwachung sind die abgestellten Anhänger bekannt, diese werden regelmäßig auf Einhaltung der vorgenannten Frist kontrolliert und bei Verstößen konsequent verwarnt.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass regelmäßiges Umparken keinerlei Alternative darstellt. Die Gemeinde Seefeld bittet die Eigentümer von Anhängern und Wohnwägen, diese auf eigenen Stellplätzen unterzubringen.

Vielen Dank!

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