AWISTA-Starnberg bittet um Rückschnitt
Das Kommunalunternehmen AWISTA Starnberg bittet alle Grundstückseigentümer, überhängende Hecken, Bäume und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass die Müllfahrzeuge ungehindert die Tonnenleerungen durchführen können.
Auch die beauftragten Dienstleister, die für die Abholung der Tonnen (Müllabfuhr) zuständig sind, berichten von eingeschränkten Zufahrtswegen und dass Tonnen nicht geleert werden können, weil überwachsende Äste oder Sträucher im Weg stehen.
Die Folge: nicht geleerte Tonnen, verärgerte Anwohner.
Verantwortung bei den Grundstückseigentümern
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Pflanzen so weit zurückzuschneiden, dass sie keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Auch abgestorbene Äste sollten umgehend entfernt werden, da herunterfallendes Totholz ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. In Fällen, in denen durch überhängende Bepflanzungen eine akute Gefahr für den Straßenverkehr besteht, ist die Straßenverkehrsbehörde bzw. die zuständige Gemeinde oder Stadt befugt, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und die Anpflanzungen auf Kosten der Grundstückseigentümer zurückschneiden oder entfernen zu lassen.
Die Müllfahrzeuge benötigen etwa 4,50 Meter Platz in der Höhe. Der in die Straße ragende Teil von Bäumen oder Sträuchern, sollte also mindestens bis zu dieser Höhe rückgeschnitten werden.
Hinweise zur Bereitstellung der Abfalltonnen
Damit die Abfallentsorgung weiterhin reibungslos ablaufen kann, weist AWISTA-Starnberg nochmals auf die korrekte Bereitstellung der Restmüll-, Bioabfall- und Papiertonnen hin:
- Die Abfallbehälter müssen am Tag der Leerung bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt werden
- Bei vorhandenen Gehwegen sollen die Tonnen auf dem Gehweg zur Abholung bereitgestellt werden
- Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die Behälter am äußeren Rand der Fahrbahn oder an einem gut zugänglichen Ort aufgestellt werden, der nicht weiter als 5 Meter vom Garteneingang entfernt ist
- Die Einhaltung dieser Maßnahmen trägt nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur zügigen und zuverlässigen Abfallentsorgung bei
Infos zur AWISTA Abfallentsorgung telefonisch unter 08151 / 2726-0 oder online auf www.awista-starnberg.de.
Weitere Infos der Gemeinde Seefeld zum sog. "Lichtraumprofil"
- Überhänge dürfen die Grundstücksgrenze maximal um zehn Zentimeter überschreiten.
- Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Metern einzuhalten. Für den Kfz-Verkehr beträgt die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn. Bitte beachten Sie hier, dass durch Regen Äste und Zweige nach unten gedrückt werden und somit ein Durchkommen ebenfalls erschwert wird.
- Bäume sind auf ihren Zustand, insbesondere auf ihre Standsicherheit zu untersuchen, dürres Geäst bzw. dürre Bäume sind ganz zu entfernen.
- Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamensschilder sind so weit freizuschneiden, dass die Beleuchtungsfunktion erfüllt ist und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.
(Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung bei den Grundstückseigentümern liegt, die bei Unfällen und Sachbeschädigungen haftbar gemacht werden können.)
Entsprechendes Schnittgut und sonstige Gartenabfälle können am Wertstoffhof in Seefeld an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld kostenlos während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Infoblatt der Gemeinde Seefeld zum sog. Lichtraumprofil