Aktuelles aus der Gemeinde Seefeld
18.02.2025 – Bürgerservice
Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht nach Bundesmeldegesetz 2025
Das Meldeamt informiert:
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Hier lesen Sie die aktuelle Bekanntmachung 2025 (pdf):