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Aktuelles aus der Gemeinde Seefeld
30.01.2025 – Bürgerservice

Gemeinde Seefeld ist Repräsentativer Briefwahlbezirk

Die Gemeinde Seefeld ist bei der Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik
bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 gemäß § 2 des Wahlstatistikgesetzes als "Repräsentativer Briefwahlbezirk" bestimmt worden (Briefwahlbezirk 011).

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung. Aus allen, bundesweit etwa 92.000, Urnen- und Briefwahlbezirken werden höchstens 5 % für repräsentative Zwecke ausgewählt. Die Auswahl der Wahlbezirke wird nach mathematisch-technischen Methoden zufällig getroffen und im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern festgelegt.

Oberster Grundsatz aller wahlstatistischen Erhebungen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen, mit der wir voraussichtlich in der Kalenderwoche 7/2025 beginnen können, erhalten betroffene Briefwähler für ihre Stimmabgabe besondere Stimmzettel sowie ein informatives Faltblatt der Bundeswahlleiterin.

Diese besonderen Stimmzettel enthalten an der oberen Ecke ein Merkmal zu Geschlecht und Geburtsjahresgruppe und sind ansonsten identisch mit den regulären Stimmzetteln.
Ein entsprechendes Merkmal finden alle Wahlberechtigten der Gemeinde Seefeld auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Insgesamt werden an 500 Briefwähler/innen der Gemeinde Seefeld Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik versendet bzw. ausgegeben.

 

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