FFH-Monitoring des Springfrosches
Der Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu beobachten (Monitoring).
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) ist für die Durchführung des FFH-Monitorings für Waldgebundene Arten hier in Bayern zuständig.
Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche des Springfrosches.
Diese Probefläche/n sollen im Auftrag der LWF im Zeitraum Anfang Februar bis Anfang April 2026 untersucht werden.
Für Sie zur Info: Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Hier lesen Sie die offizielle Pressemitteilung der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.