Informationen
zur Bundestagswahl 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist.
- Das 18. Lebensjahr vollendet hat (am 23.02.2007 oder früher geboren ist).
- Seit mindestens 3 Monaten (seit 23.11.2024 oder früher) in Deutschland
eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wir haben für Sie nachfolgend einige Unterlagen und Links zusammengestellt
- Online Antrag auf Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 (Link)
- Musterblatt Ausfüllsanleitung zur Briefwahl Bundestagswahl 2025 (pdf)
- Infoblatt FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Briefwahl (pdf)
- Bekanntmachung Bundestagswahl 2025 (pdf)
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Hinweis:
Die Briefwahlunterlagen sind ab Montag, 10.02.25 erhältlich!
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Informationen für Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen und einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie hier:
Hinweis für Deutsche im Ausland
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden.
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Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auch hier auf unserer Homepage unter der Rubrik