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Aktuelles aus der Gemeinde Seefeld
25.02.2026 – Bürgerservice

Informationen
zur Kommunalwahl 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Kommunalwahlen in Bayern finden alle sechs Jahre statt.
Am Sonntag, den 08.03.2026 finden in diesem Zuge insgesamt vier Wahlen in der Gemeinde Seefeld statt. 

  • auf der Gemeindeebene wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und der Gemeinderat gewählt
  • auf Kreisebene wird der Landrat/die Landrätin sowie der Kreistag gewählt

Gewählt ist bei der Bürgermeisterwahl und der Landratswahl, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, also die absolute Mehrheit erreicht hat. Ist das keinem Bewerber am 08.03.2026 gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.

Eine etwaige Stichwahl findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, also dem 22.03.2026, statt. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.

Der Zweite und der Dritte Bürgermeister werden durch den Gemeinderat gewählt.

Wer darf wählen? 

Es gelten die Regelungen in Art. 1 und 2 GLKrWG:
Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag (08.03.2026):

  • Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger* sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten (08. Januar 2026) im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, (also im Wahlkreis z. B. mit Hauptwohnsitz gemeldet sind)
  • nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

*Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am 25. Januar 2026 (= 42. Tag vor der Wahl als Stichtag für Eintragung ins sog. Wählerverzeichnisses von Amts wegen) Ihren Hauptwohnsitz in Seefeld haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Seefeld eingetragen.

Es gibt vier Stimmzettel

  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
  • einen grünen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats
  • einen blauen Stimmzettel für die Wahl des Kreistags
  • einen weißen Stimmzettel für die Wahl des der Landrats/der Landrätin

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Ende Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend in unserem Einwohnermeldeamt unter Tel.: 08152/7914-41 oder -40 nach. Die online Beantragung ist voraussichtlich Ende KW 4 möglich.

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen für Sie, u. a. wann und in welchem Wahllokal Sie wählen können, Hinweise zur Beantragung von z. B. Briefwahlunterlagen, aber auch wichtige Fristen.

Hinweis: Die Wahllokale in Seefeld und Hechendorf wurden für die Kommunalwahl entsprechend der zugehörigen Adressen neu eingeteilt. Falls Sie ein Wahllokal aufsuchen werden, beachten Sie bitte die eventuell neue Adresse auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Wahllokale in Drößling, Meiling und Unering sind nicht betroffen.
In der u. a. Liste sind Änderungen und somit die neue Zurodnung in gelb markiert. 

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Hinweis: 
Die Briefwahlunterlagen sind
ab Dienstag, 17.02.26 erhältlich
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Wichtige Hinweise zur Briefwahl

  • Das bayerische Innenministerium hat die Frist für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen bei Kommunalwahlen verkürzt. Das Ministerium verkündete die Neuerung im Juli. Kommunen dürfen die Wahlscheine künftig erst 20 Tage vor der Wahl verschicken. Die Briefwahlunterlagen können somit frühestens am 16. Februar 2026 herausgegeben werden. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss.

  • Wir bitten die (häufig langen) Postlaufzeiten zu berücksichtigen, auf die die Gemeinde Seefeld keinen Einfluss hat

  • Die roten Wahlbriefe müssen bis 18.00 Uhr am Wahltag (8.3.26) bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein

  • Persönliche Beantragung: Ab dem 17.02. können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich vor Ort im Einwohnermeldamt (im EG) beantragen, gerade in eiligen Fällen können die Unterlagen sofort ausgestellt werden und Ihnen ausgehändigt werden;
    vor Ort steht dann eine Wahlkabine im 1. Stock (Aufzug vorhanden) der Gemeindeverwaltung zur Verfügung, so dass Sie auch gleich vor Ort die Briefwahlunterlagen ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen können!

  • ! Bitte beachten Sie!
    Sollten Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen erst ab dem 27.02.2026 in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen oder diese per E-Mail beantragen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommen. Bitte holen Sie deshalb die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt persönlich im Einwohnermeldeamt ab

Link - Online Antrag für die Briefwahl

Klicken Sie hier auf den grünen Button für die online Beantragung Ihres Wahlscheines (Link)

Online Antrag Briefwahl

Bekanntmachungen

Hier finden Sie auch den Link zum Landratsamt Starnberg für die Bekanntmachungen der Landrats- und Kreistagswahlen.

Unsere FAQ und Ausfüllanleitung zur Briefwahl

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Informationen und Links zur Kommunalwahl 2026

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Die aktuellen Bekanntmachungen und Informationen zur Kommunalwahl 2026
finden Sie auch immer hier auf unserer Homepage unter der Rubrik

"Wahlen & Abstimmungen"

 

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