Schöffinnen und Schöffen gesucht
Für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden aktuell wieder Schöffinnen und Schöffen gesucht.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Gemeinde Seefeld entscheidet nicht selbst über das Schöffen-Amt, sondern reicht für die Schöffenwahl 2023 die Vorschläge beim zuständigen Amtsgericht ein. Hierzu wird von der Gemeinde eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus der dann von dem gebildeten Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht eine Auswahl getroffen wird.
- Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste Schöffenwahl 2023
- Bekanntmachung Schöffenwahl 2024-2038
Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Wenn Sie sich für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe interessieren, finden Sie unter www.lk-starnberg.de/Jugend-und-Familie/Jugendschöffen mehr Informationen.