Sicherung der Gehwege im Winter
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch wenn der Kindheitstraum der weißen Weihnacht meist nicht mehr erfüllt wird und man sich des Öfteren die Frage stellt, ob statt eines weihnachtlichen Heißgetränkes doch lieber ein erfrischender Cocktail gereicht werden sollte – in den Wintermonaten ist nach wie vor mit Schnee und Eis zu rechnen.
Für alle Grundstückseigentümer bzw. Anlieger heißt es dann: bitte die Sicherungspflicht für die angrenzenden öffentlichen Gehbahnen beachten!
Geregelt ist die Sicherungspflicht in der gemeindlichen „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“, die in der Gemeindeverwaltung (Bauamt, Zimmer Nr. 15) oder im Internet unter www.seefeld.de/rathaus-verwaltung/buergerservice-portal/verordnungen (pdf) eingesehen werden kann.
Zwar möchten wir Ihnen den Spaß am Lesen einer behördlichen Verordnung ungern vorenthalten, zur Vereinfachung finden Sie nachfolgend trotzdem die wichtigsten Infos kurz und verständlich zusammengefasst:
- Wen betrifft die Sicherungspflicht im Sinne der gemeindlichen Verordnung?
Alle Grundstückseigentümer bzw. Anlieger, deren Grundstücke an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen - Was muss genau geräumt werden?
Alle Geh-/Radwege, die an das eigene Grundstück unmittelbar angrenzen oder die zu diesem Grundstück führen. Sollte kein abgegrenzter Geh-/Radweg vorhanden sein, so muss ein mind. 1m breiter Streifen auf der Fahrbahn geräumt werden. - Wann muss geräumt werden bzw. in welcher Zeit gilt die Sicherungspflicht?
An Werktagen ab 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Wie ist zu räumen?
Die Gehbahnen sind von Schnee und Eis zu befreien und zum Schutz vor Glätte mit Sand, Splitt oder anderen geeigneten Mitteln zu streuen. Ätzende oder umweltgefährdende Stoffe dürfen aber nicht verwendet werden. - Was passiert, wenn ich nicht räume?
Bei Nichtbeachtung sind versicherungs- und/oder privatrechtliche Konsequenzen sowie eine Geldbuße bis zu 500 Euro zu befürchten, die gerade jetzt zur Weihnachtszeit doch sicherlich niemand gebrauchen kann.
Und letztlich gilt doch: Eine kleine Sporteinheit am Morgen hält fit und Ihre Mitmenschen danken es Ihnen, wenn sie sicheren und trockenen Fußes an Ihrem Grundstück vorbeigehen können.
Die Gemeinde bedankt sich für Ihr Mitwirken und
wünscht Ihnen eine sichere und unfallfreie Winterzeit!