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Einreichung Bauanträge

Sie möchten einen Bauantrag einreichen?
Ab 01. Januar 2025 gibt es gesetzliche Änderungen lt. Beschluss des Bayerischen Landtages vom 10.12.2024.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?

Alle Bauanträge ab 01. Januar 2025 sind digital direkt beim Landratsamt Starnberg einzureichen.

Die ersten Landkreise in Bayern arbeiten bereits seit März 2021 mit der neuen digitalen Methode für das Einreichen von Bauanträgen. Ab 01. Januar 2025 bietet nun auch der Landkreis Starnberg die digitale Bauantragsstellung an. Ziel des Bayerischen Bauministeriums für diese Anpassung ist es, bayernweit das Verfahren „bürgerfreundlicher und unbürokratischer“ zu gestalten.

Das Landratsamt Starnberg ist künftig für die Bauwerber im Landkreis die alleinige Anlaufstelle. Bauanträge können wahlweise digital oder in Papierform eingereicht werden. 

Diese Neuerung hat für den Bürger einen großen Vorteil:
Er muss nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Bauausschusssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Untere Baugenehmigungsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet werden.

Weiterhin sind bei der Gemeinde zuständigkeitshalber folgende Anträge einzureichen:

  • Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO
  • (Isolierte) Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
  • (Isolierte) Abweichungen von der BayBO
  • Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

 

Die aktuellen Links finden Sie hier unten auf der Seite als grünen Button
"Neue Zuständigkeiten im Bauordnungsrecht" und "Bauantrag digital einreichen"

Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Bauordnung
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-36

Hier finden Sie die aktuellen Links zu den Neuerungen ab 01.01.2025 im Bauantragsverfahren:

Neue Zuständigkeiten im Bauordnungsrecht
Bauantrag digital einreichen