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Beglaubigungen

Sie möchten eine Beglaubigung anfertigen lassen?
Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?

Beglaubigungen dürfen nur von Originalzeugnissen bzw. Originalurkunden angefertigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen. Die Kopien werden durch die Gemeindeverwaltung erstellt. 

Darüber hinaus dürfen nur deutschsprachige Urkunden/Zeugnisse bzw. Urkunden/Zeugnisse mit amtlicher Übersetzung beglaubigt werden.

Ausnahmen sind:

Urkunden für Grundstücks- und Erbangelegenheiten (hier ist gesetzlich die Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben), standesamtliche Urkunden (da diese wiederbeschaffbare Urkunden sind); bitte wenden Sie sich hierfür an das ausstellende Standesamt.

Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • Ihre Originalurkunde bzw. Originalzeugnis
  • gültiger Personalausweis
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • Je angefangene Seite 0,79 € aber mindestens 5,00 € je Dokument. (Ausländische Urkunden mit beglaubigter Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher kosten mindestens 10,00 € je Dokument)
  • Bar- und Kartenzahlung ist möglich
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-41