Kinderreisepass
Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?
Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:
Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten
im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- Deutsche(r) im Sinne des Artr. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- ein persönliches Erscheinen mit Ihrem Kind ist unbedingt erforderlich
- Ausstellung des Dokumentes nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich
- eine Verlängerung eines bereits bestehenden Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn dieser noch gültig ist
- keine Lieferzeit: die Ausstellung ist sofort möglich
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- bisheriges Dokument falls vorhanden
- neues biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (bei ausländischer Urkunde bitte vorab telefonischen Kontakt aufnehmen)
- Einverständniserklärung beider Elternteile samt Ausweiskopie zum Unterschriftenabgleich. Das Formular als pdf finden Sie hier im Frageblock "Formulare & weitere Informationen"
- bei nur einem Sorgeberechtigten, bitte den Sorgerechtsnachweis vorlegen
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- bei einer Erst-/Neuausstellung 13,00 €
- bei Verlängerung / Änderung 6,00 €
Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung des Ausweises zu entrichten.
Zahlungen sind bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte) vor Ort möglich.
Formulare & weitere Informationen
Formulare
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-41