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Kinderreisepass

Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen? 
Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:

Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • Deutsche(r) im Sinne des Artr. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • ein persönliches Erscheinen mit Ihrem Kind ist unbedingt erforderlich
  • Ausstellung des Dokumentes nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich
  • eine Verlängerung eines bereits bestehenden Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn dieser noch gültig ist
  • keine Lieferzeit: die Ausstellung ist sofort möglich
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • bisheriges Dokument falls vorhanden
  • neues biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde (bei ausländischer Urkunde bitte vorab telefonischen Kontakt aufnehmen)
  • Einverständniserklärung beider Elternteile samt Ausweiskopie zum Unterschriftenabgleich. Das Formular als pdf finden Sie hier im Frageblock "Formulare & weitere Informationen"
  • bei nur einem Sorgeberechtigten, bitte den Sorgerechtsnachweis vorlegen

 

Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • bei einer Erst-/Neuausstellung 13,00 €
  • bei Verlängerung / Änderung 6,00 €

Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung des Ausweises zu entrichten.
Zahlungen sind bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte) vor Ort möglich.

Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-41