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Stellenangebot pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft (m/w/d)

Möchtest Du
mit uns singen, tanzen, lesen, spielen, turnen, basteln, die Natur entdecken, experimentieren, forschen, uns beim Großwerden begleiten und vieles mehr?

Dann bewirb Dich ab sofort bei uns als Fach- oder Ergänzungskraft (m/w/d) in unserem Kindergarten in Hechendorf (Vollzeit / Teilzeit möglich).

Alle genannten Personengruppen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich ausdrücklich auf die Geschlechter männlich, weiblich und divers.

Das wünschen wir uns von Dir

  • eine anerkannte pädagogische Ausbildung als Fach- oder Ergänzungskraft (m/w/d)
  • ein großes Herz mit Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Zuverlässigkeit, Loyalität, Hilfsbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Träger, der Leitung und den Eltern

Dafür bekommst Du

  • Bezahlung nach TvöD-SuE, SuE-Zulage mit bis zu zwei Umwandlungstagen
  • bis zu 30 Tage Urlaub und bis zu 2 Regenerationstage
  • LoB (leistungsorientierte Bezahlung im Anwendungsbereich TVöD)
  • ggf. Fahrtkostenzuschuss
  • attraktive Rahmenbedingungen eines öffentlichen Arbeitgebers mit flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten

 

Bei Fragen zum Kindergarten Hechendorf kannst du Dich gerne an Frau Veronika Eigner wenden oder Dich unter www.gemeindekindergarten-hechendorf.de informieren.

Bei allen anderen Fragen steht Dir die Personalverwaltung der Gemeinde Seefeld gerne unter der Telefonnummer 08152/7914-12 oder per Mail zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Dich!

Interessiert?
Dann bewirb Dich jetzt!

Sende uns Deine aussagekräftigen Bewerbungssunterlagen am einfachsten online über unser Bewerbungsportal oder per E-Mail an .

Bewerberportal

Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches werden nicht erstattet.

Informationen zum Datenschutz für Bewerberinnen und Bewerber

Oder per Post an:

Gemeinde Seefeld
Personalverwaltung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld

Bitte reiche nur Kopien ein. Nicht berücksichtigte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet, sondern umgehend vernichtet

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