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Wohnbau Bebauung Spitzstraße,
Hechendorf

Mehr Wohnraum für Seefelds Bürgerinnen und Bürger.
Hier sehen Sie die ersten Ideen und Skizzen für einen neuen Wohnbau-Komplex an der Spitzstraße in Hechendorf.

 

Foto von oben -  Gelände Spitzstraße mit gelb eingezeichnetem Umriß der zu bebauenden möglichen Fläche
(Foto: © Gemeinde Seefeld)

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke, sollten bereits im Jahre 2017 mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. 

Für die Abwicklung des Projektes wurde das gemeindeeigene SeefeldBau Kommunalunternehmen beauftragt. Hierzu wurde in einem ersten Schritt ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben, dessen Siegerentwurf umgesetzt werden soll. 

Allerdings steht der Bebauungsplan den heutigen, aktuellen Vorschriften entgegen. Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes 2017 lag kein konkretes, ausgearbeitetes Bebauungskonzept vor.

Skizze des Planentwurfes zur Bebauung
Zeichnung "Spitzstraße" (© Gemeinde Seefeld)

 

Der nun jetzige vorgelegte Siegerentwurf legt ein konkretes Bebauungskonzept vor, das vor allem hinsichtlich Energetik, Funktionalität sowie optimaler Ausnutzung und Wirtschaftlichkeit überzeugt, und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Siegerentwurfs schafft.

Weiteres Verfahren

Am 29.03.2023 findet eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Im Bürgerstadl in Hechendorf.
Dabei wird der neueste Stand der Planung präsentiert und insbesondere auf bereits vorgebrachte Anregungen aus der Öffentlichkeit im Detail eingegangen. Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und Beginn werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben.

Eine Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplanentwurf ist für die Gemeinderatssitzung im April vorgesehen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Anschließend besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf zu äußern. Die eingebrachten Anregungen, Hinweise oder Bedenken werden dann vom Gemeinderat geprüft.

Wir halten Sie auf dem Laufenden wie es weiter geht.

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