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Wohnbau Wohnungsvergabe und Bebauung Spitzstraße, Hechendorf

Mehr bezahlbarer Wohnraum in der Gemeinde Seefeld.
Hier finden Sie die Pläne, die Richtlinien für die Wohnungsvergabe, den online Antrag
zur Wohnungsvergabe und die Historie des Wohnbau-Komplexes in der Spitzstraße.

 

Skizze Seitenansicht - Gebäudekomplex Spitzstraße
(Foto: © Gemeinde Seefeld)

Bezahlbarer Wohnraum in der Spitzstraße
- das online Bewerbungsverfahren startet ab 01. Oktober!

Personen (über 18 Jahre), die sich für eine Wohnung interessieren, können sich vom
1. Oktober 2025 bis 30. November 2025 für eine geförderte Mietwohnung bewerben. 

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist am 30.11.2025 wird die Vergabe der Wohnungen nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde Seefeld erfolgen. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Januar 2026 abgeschlossen sein. Die Vertragsabschlüsse sind dann für Ende Februar 2026 geplant.

Richtlinien zur Wohnungsvergabe (pdf)

Antrag Wohnungsvergabe 

Der Antrag für die Wohnungsvergabe erfolgt online über unser Bewerbungsportal (online Formular). Sie werden Klick für Klick durch das Formular geführt.

Die wichtigsten erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise  (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, 
    Steuerbescheide der letzten 2 Jahre)
  • Nachweis über Behinderung (falls zutreffend)
  • Nachweis über Tätigkeit in der Daseinsvorsorge (falls zutreffend)
  • Nachweis über ehrenamtliches Engagement (falls zutreffend)
  • Schwangerschaftsnachweis (falls zutreffend)


Achtung: bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist am 30.11.25 abgelaufen ist!
Das online Formular steht somit nicht mehr zur Verfügung.

 

Weitere detaillierte Informationen (z. B. Auszüge aus den Vergaberichtlinien):

Daseinsvorsorge

Mindestens 60 % der geförderten Wohneinheiten müssen für Berufsangehörige der Daseinsvorsorge im Sinne Nr. 5.1 Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sein.

Der Begriff der Berufsangehörigen der Daseinsvorsorge ist in der Richtlinie nicht abschließend definiert. Nach dem Verwaltungsgericht Karlsruhe fallen unter den Begriff der Daseinsvorsorge z. B. die Stadtplanung und Stadtentwicklung, der soziale Wohnungsbau, die kommunale Wirtschaftsförderung in Form der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, Maßnahmen im Zusammenhang mit der kommunalen Sozial- und Jugendhilfe, das Krankenhauswesen, die Förderung von Kultur, Bildung und Sport, der öffentliche Personennahverkehr, die Wasser- und Energieversorgung sowie die kommunale Entsorgungswirtschaft (Abfall und Abwasser) (VG Karlsruhe Urt. v. 29.10.2017 – 11 K 2695/15, BeckRS 2017, 133737 Rn. 60, beck-online).

In diesem Sinne geht die Gemeinde Seefeld davon aus, dass insbesondere aber nicht abschließend die folgenden Tätigkeitsbereiche unter den Begriff „Berufsangehörige der Daseinsvorsorge“ fallen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z. B. Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr oder Katastrophenschutz, Justizvollzug oder Maßregelvollzug
  • Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung (insbesondere kommunale Beamte, Gemeindeangestellte)
  • Beschäftigte in Kindereinrichtungen (insbesondere Kinderkrippe, Kindergarten), Lehrerinnen und Lehrer
  • Beschäftigte in der Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung
  • Beschäftigte in den o. g. Berufsbildern vergleichbaren Handwerksbetrieben
Einkommensgrenze

Auszug aus Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl. S. 260, BayRS 2330-2- B, zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 1. Juli 2023 (GVBl. S. 508):

Art. 11 Abs. 1: Einkommensgrenzen, Verordnungsermächtigung
In der Förderentscheidung dürfen als Einkommensgrenze höchstens bestimmt werden

1.    für einen Einpersonenhaushalt                                              28 300 €,
2.    für einen Zweipersonenhaushalt                                          43 200 €,

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person    10 700 €;

maßgeblich ist das Gesamteinkommen. Die Einkommensgrenze nach Satz 1 erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG um weitere
3 200 €. Gleiches gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist.

Das SeefeldBau Kommunalunternehmen und die Gemeinde Seefeld haben sich bei der Vergabe der Wohnungen an Art. 11 Abs. 1 BayWoFG zu orientieren. Feste Einkommensgrenzen bestehen nicht.

Grundrisse und voraussichtliche Preise

Die monatliche Kaltmiete beträgt voraussichtlich ca. 13,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Hinzu kommen Nebenkosten in Höhe von ca. 3,50 € pro Quadratmeter.

Die Anmietung von - je nach Wohnungsgröße - mindestens einem Tiefgaragenstellplatz für monatlich ca. 60,00 € ist zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages.


Grundriss Erdgeschoss

Ansicht Grundriss Erdgeschoss
Ansicht Grundriss Erdgeschoss (© Gemeinde Seefeld)


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Grundriss Erstes Obergeschoss

Ansicht Grundriss Erstes Obergeschoss
Ansicht Grundriss Erstes Obergeschoss (© Gemeinde Seefeld)

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Grundriss Zweites Obergeschoss 

Ansicht Grundriss Zweites Obergeschoss
Ansicht Grundriss Zweites Obergeschoss (© Gemeinde Seefeld)

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Datenschutzinformation
Die Historie

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke, sollten bereits im Jahre 2017 mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. 

Für die Abwicklung des Projektes wurde das gemeindeeigene SeefeldBau Kommunalunternehmen beauftragt. Hierzu wurde in einem ersten Schritt ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben, dessen Siegerentwurf umgesetzt werden soll. 

Allerdings steht der Bebauungsplan den heutigen, aktuellen Vorschriften entgegen. Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes 2017 lag kein konkretes, ausgearbeitetes Bebauungskonzept vor.

Skizze des Planentwurfes zur Bebauung
Zeichnung "Spitzstraße" (© Gemeinde Seefeld)

Dem vorgelegten Siegerentwurf liegt ein konkretes Bebauungskonzept vor, das vor allem hinsichtlich Energetik, Funktionalität sowie optimaler Ausnutzung und Wirtschaftlichkeit überzeugt, und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Siegerentwurfs schafft.

So verlief das Verfahren

Im Zuge einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurde die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Bürgerschaft aufgenommen: 

  • Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerstadl am 03.11.2022
  • Vor-Ort-Begehung mit den Anwohnern/Nachbarn am 01.12.2022
  • Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerstadl am 29.03.2023
  • Beantwortung von Fragen/Fragenkatalogen, Informationsangebot auf der gemeindlichen Homepage usw.

Variante 1 - Bebauungsskizze Spitzstraße: 

Im Zuge der Bürgebeteiligung wurden die eingegangenen Anregungen einer intensiven Prüfung durch Architekten, Verwaltung, SeeKU und Gemeinderat unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein alternatives Bebauungskonzept entwickelt, das eine abgewandelte Form des Siegerentwurfs vorsieht (Variante 2).  

Eine eingehende Beratung und weitere Beschlussfassung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 25. April. Im Ergebnis beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Umsetzung der Variante 2 des Bebauungskonzeptes für die Mehrfamilienhausbebauung.

Variante 2 - Bebauungsskizze Spitzstraße:

Der Bauplanungs-Entwurf wurde bereits erarbeitet, vom Gemeinderat Ende Mai beschlossen und lag vom 12.6. bis 14.7.23 aus. Es wurden die Auswertung der Stellungnahmen erarbeitet und im Anschluß im Gemeinderat behandelt.

Am 29. Juli 2024 fand der offizielle "Spatenstich Spitzstraße" statt. 
Das Richtfest wurde planmäßig am 24. Juli 2025 direkt auf der Baustelle mit allen Beteiligten gefeiert.

Foto Spatenstich Spitzstraße mit Bürgermeist erund Beteiligte des Projektes
(© Gemeinde Seefeld)

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