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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.

Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.

Die Gemeinde Seefeld  ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Seefeld www.seefeld.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Der Internetauftritt ist wegen  folgender Unvereinbarkeiten und  Ausnahmen nur teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus unten gen. folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • PDF-Dokumente die vor 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit 2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos teilweise ohne Untertitel
  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen

c.  Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDF-Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

 

Audiodeskription für Videos

  • Auf der Seite "Videobotschaft Erster Bürgermeister"

ist ein Video eingebunden, das aktuell nicht mit Untertitel versehen ist. Eine Audiodeskription sowie eine Volltext-Alternative ist (noch) nicht vorhanden (gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Alle oben genannten Inhalte und Bestandteile sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht ganz barrierefrei zugänglich gestaltet. Wir und unsere Dienstleister arbeiten daran.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.03.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.03.2023 geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Seefeld
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld 
Tel.:  08152 / 79 14 - 0

Durchsetzungsverfahren

Sie können uns als Betreiber dieser Website Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen von uns ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern zu stellen. Diese Überwachungsstelle prüft auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html