Führungszeugnis erweitert oder zur Vorlage bei einer Behörde
Sie möchten ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde o. ä. beantragen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Hinweis: die Online Beantragung erfolgt ausschliesslich über das Bundesamt für Justiz
Diese Dienstleistung können Sie
vollständig online erledigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres
- Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Persönliche Antragstellung in der Gemeinde Seefeld
- Elektronische Antragstellung über das Bundesamt für Justiz (Link finden Sie unter „Formulare & weitere Informationen“)
- Schriftliche Antragstellung mit beglaubigter Unterschrift - Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn und wird Ihnen oder direkt der Behörde postalisch zugestellt
- Bei der Zusendung an die Behörde haben Sie Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme beim Amtsgericht
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Persönliche Antragstellung:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass und für ein erweitertes Führungszeugnis das Nachweisschreiben der anfordernden Stelle mit.
Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde benötigen wir die genaue Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck - Elektronische Antragstellung:
Sie benötigen entweder einen Personalausweis, eine e-ID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Das Nachweisschreiben für erweiterte Führungszeugnisse muss im Onlinevorgang beim Bundesamt für Justiz hochgeladen werden - Schriftliche Antragstellung:
Ihr schriftlicher Antrag muss die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle enthalten. Auch eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist möglich. Bitte geben Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis in Ihrem Antrag an. Dem Antrag ist das Nachweisschreiben für das erweiterte Führungszeugnis beizulegen sowie der Verwendungszweck und die Adressdaten der Behörde, wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist
ACHTUNG: Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- 13,00 €
ACHTUNG: bei kostenfreiem Führungszeugnis wird ein Nachweisschreiben über die Gebührenbefreiung verlangt. Dieses muss bei elektronischer Antragstellung beim Bundesamt für Justiz im Onlinevorgang hochgeladen werden.
Formulare & weitere Informationen
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-40
Hier können Sie das erweiterte Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen: