Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Sie möchten einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei unserer Meldebehörde beantragt werden
- der behördliche Gewerbezentralregisterauszug wird direkt an die entsprechende Behörde geschickt, es gibt die Möglichkeit einer vorherigen Einsichtsnahme beim Amtsgericht
- die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- gültiges Ausweisdokument
- bei einem Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage einer Behörde bitte genaue Anschrift und ggfs. Ansprechpartner/Abteilung der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks angeben
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- 13,00 €
Bar- und Kartenzahlung ist möglich.
Formulare & weitere Informationen
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-41