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Antrag auf Genehmigung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Sie möchten einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb genehmigen lassen (§ 12 Abs. 1 GastG)?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Diese Dienstleistung können Sie
vollständig online erledigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • Sie können den Antrag online stellen. Den Link finden Sie hier unten auf der Seite als grünen Button "Online Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes"
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • Die Kosten für den Antrag zur Genehmigung belaufen sich auf € 40,00
Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Sicherheit und Ordnung
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-16

Hier können Sie den Antrag auf Genehmigung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes online melden:

Online Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes