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Antrag zur Befreiung der Gurt- und Helmpflicht

Sie möchten einen Antrag stellen, um sich von der Gurtanlegepflicht und/oder Helmtragepflicht auf deutschen Straßen befreien zu lassen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • Die Befreiung von der Gurtanlege- oder Helmtragepflicht ist nur dann möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Befreiung befürwortet – ein ärztliches Attest ist notwendig
  • Alternativ ist die Befreiung von der Gurtanlegepflicht auch möglich, sofern die Körpergröße unter 150 cm liegt
  • Beachten Sie zwingend für die Beantragung die Merkblätter unter „Formulare & weitere Informationen“
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Ausweisdokument
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • 20,00 € pro Genehmigung 
Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-39

Hier können Sie den Antrag online stellen zur Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurt- und Helmpflicht:

Online Antrag Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von Gurt- und Helmpflicht