Antrag zur Befreiung der Gurt- und Helmpflicht
Sie möchten einen Antrag stellen, um sich von der Gurtanlegepflicht und/oder Helmtragepflicht auf deutschen Straßen befreien zu lassen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten
im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- Die Befreiung von der Gurtanlege- oder Helmtragepflicht ist nur dann möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Befreiung befürwortet – ein ärztliches Attest ist notwendig
- Alternativ ist die Befreiung von der Gurtanlegepflicht auch möglich, sofern die Körpergröße unter 150 cm liegt
- Beachten Sie zwingend für die Beantragung die Merkblätter unter „Formulare & weitere Informationen“
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Ärztliche Bescheinigung
- Ausweisdokument
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- 20,00 € pro Genehmigung
Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-39
Hier können Sie den Antrag online stellen zur Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurt- und Helmpflicht:
Online Antrag Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von Gurt- und Helmpflicht