springe zum Hauptinhalt

Auskunftssperre

Sie möchten eine Auskunfstsperre über Ihre Person beantragen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • es müssen triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde dargelegt werden. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer Person glaubhaft machen
  • aufgrund eventueller Eilbedürftigkeit ist eine Beantragung online möglich.
    Den Link finden Sie hier unten als grünen Butten "Online Auskunftssperre"
  • eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich
  • in den Antrag können Sie Ihre Familienangehörigen einbeziehen
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • einen unterschriebenen Antrag mit ggf. Unterlagen, die Ihre Angaben unterstützen können
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • gebührenfrei
Formulare & weitere Informationen

Weitere Informationen & Links

Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-39

Hier können Sie Ihre Auskunftssperre online beantragen:

Online Auskunftssperre