Auskunftssperre
Sie möchten eine Auskunfstsperre über Ihre Person beantragen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten
im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- es müssen triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde dargelegt werden. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer Person glaubhaft machen
- aufgrund eventueller Eilbedürftigkeit ist eine Beantragung online möglich.
Den Link finden Sie hier unten als grünen Butten "Online Auskunftssperre" - eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich
- in den Antrag können Sie Ihre Familienangehörigen einbeziehen
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- einen unterschriebenen Antrag mit ggf. Unterlagen, die Ihre Angaben unterstützen können
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- gebührenfrei
Formulare & weitere Informationen
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-39
Hier können Sie Ihre Auskunftssperre online beantragen: