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Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk Klasse II

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II durch einen Pyrotechniker?  Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Diese Dienstleistung können Sie
vollständig online erledigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • Sie können Ihr Anliegen online beantragen. Den Link finden Sie hier unten auf der Seite als grünen Button "Online Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II"
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerks, z. B. Goldene Hochzeit, runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum
  • Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt
  • Der Genehmigungsantrag sollte daher so frühzeitig wie möglich (mindestens vier Wochen vorher) gestellt werden
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • Personalausweis
  • Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
  • Lageplan des Abbrennortes
  • Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers sofern das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll
  • Anzahl und Beschreibung der Feuerwerkskörper
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • Die Gebühren für Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet. Je nach Fall können die Kosten variieren.
Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Sicherheit und Ordnung
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-16

Hier können Sie den online Antrag stellen für die Ausnahmegenehmigung:

Online Antrag für die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks Klasse II