Ausnahmegenehmigung Abbrennen und Erwerb von Feuerwerk Klasse II
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Diese Dienstleistung können Sie
vollständig online erledigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- Sie können Ihr Anliegen online beantragen. Den Link finden Sie hier unten auf der Seite als grünen Button "Online Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen und Erwerb von Feuerwerk der Klasse II"
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes, z. B. Goldene Hochzeit, runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum
- Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt
- Der Genehmigungsantrag sollte daher so frühzeitig wie möglich (mindestens vier Wochen vorher) gestellt werden
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Personalausweis
- Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
- Lageplan des Abbrennortes
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers sofern das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll
- Anzahl und Beschreibung der Feuerwerkskörper
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- Die Gebühren für Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet. Je nach Fall können die Kosten variieren.
Formulare & weitere Informationen
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Sicherheit und Ordnung
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-16
Hier können Sie den online Antrag stellen für die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen und Erwerb von Feuerwerk der Klasse II: