Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk Klasse II
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II durch einen Pyrotechniker? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Diese Dienstleistung können Sie
vollständig online erledigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- Sie können Ihr Anliegen online beantragen. Den Link finden Sie hier unten auf der Seite als grünen Button "Online Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II"
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerks, z. B. Goldene Hochzeit, runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum
- Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt
- Der Genehmigungsantrag sollte daher so frühzeitig wie möglich (mindestens vier Wochen vorher) gestellt werden
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Personalausweis
- Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
- Lageplan des Abbrennortes
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers sofern das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll
- Anzahl und Beschreibung der Feuerwerkskörper
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- Die Gebühren für Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet. Je nach Fall können die Kosten variieren.
Formulare & weitere Informationen
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Sicherheit und Ordnung
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-16
Hier können Sie den online Antrag stellen für die Ausnahmegenehmigung:
Online Antrag für die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks Klasse II