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Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung

Sie möchten eine Erlaubnis eines öffentlichen Vergnügens, d. h. für eine Veranstaltung beantragen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Diese Dienstleistung können Sie
vollständig online erledigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • Sie können den Antrag online stellen. Den Link finden Sie hier unten als grünen Button unter "Online Antrag öffentliches Vergnügen"
  • Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft
  • Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen
  • Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden
  • Die Anzeige über öffentliche Vergnügungen hat neben der Benennung des Veranstalters auch Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer zu enthalten
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • Veranstaltungsanzeige
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht
  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • Die Gebühren für Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet. Je nach Fall können die Kosten variieren.
Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Sicherheit und Ordnung
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-16

Hier können Sie online den Antrag für ein öffentliches Vergüngen stellen:

Online Antrag öffentliches Vergnügen