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Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde

Sie möchten einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
  • ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei unserer Meldebehörde beantragt werden
  • der behördliche Gewerbezentralregisterauszug wird direkt an die entsprechende Behörde geschickt, es gibt die Möglichkeit einer vorherigen Einsichtsnahme beim Amtsgericht
  • die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
  • gültiges Ausweisdokument
  • bei einem Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage einer Behörde bitte genaue Anschrift und ggfs. Ansprechpartner/Abteilung der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks angeben
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
  • 13,00 €

Bei Onlinebeantragung kann die Gebühr direkt im Onlineverfahren bezahlt werden.
Zahlungen vor Ort sind bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte)  möglich.

Formulare & weitere Informationen

Weitere Informationen & Links

Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-39