Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Sie möchten einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Diese Dienstleistung können Sie
leider nicht online erledigen
Bitte vereinbaren Sie
einen Termin im Bürgerbüro
(bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise)
einen Termin im Bürgerbüro
(bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?
- ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei unserer Meldebehörde beantragt werden
- der behördliche Gewerbezentralregisterauszug wird direkt an die entsprechende Behörde geschickt, es gibt die Möglichkeit einer vorherigen Einsichtsnahme beim Amtsgericht
- die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
- gültiges Ausweisdokument
- bei einem Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage einer Behörde bitte genaue Anschrift und ggfs. Ansprechpartner/Abteilung der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks angeben
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
- 13,00 €
Bei Onlinebeantragung kann die Gebühr direkt im Onlineverfahren bezahlt werden.
Zahlungen vor Ort sind bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte) möglich.
Formulare & weitere Informationen
Weitere Informationen & Links
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?
Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-39