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Wohnbau Bebauung Spitzstraße,
Hechendorf

Mehr Wohnraum für Seefelds Bürgerinnen und Bürger.
Hier sehen Sie die Ideen und Skizzen für einen neuen Wohnbau-Komplex an der Spitzstraße in Hechendorf.

 

Foto von oben -  Gelände Spitzstraße mit gelb eingezeichnetem Umriß der zu bebauenden Fläche
(Foto: © Gemeinde Seefeld)

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke, sollten bereits im Jahre 2017 mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. 

Für die Abwicklung des Projektes wurde das gemeindeeigene SeefeldBau Kommunalunternehmen beauftragt. Hierzu wurde in einem ersten Schritt ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben, dessen Siegerentwurf umgesetzt werden soll. 

Allerdings steht der Bebauungsplan den heutigen, aktuellen Vorschriften entgegen. Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes 2017 lag kein konkretes, ausgearbeitetes Bebauungskonzept vor.

Skizze des Planentwurfes zur Bebauung
Zeichnung "Spitzstraße" (© Gemeinde Seefeld)

 

Dem vorgelegten Siegerentwurf liegt ein konkretes Bebauungskonzept vor, das vor allem hinsichtlich Energetik, Funktionalität sowie optimaler Ausnutzung und Wirtschaftlichkeit überzeugt, und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Siegerentwurfs schafft.

Weiteres Verfahren

Im Zuge einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurde die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Bürgerschaft aufgenommen: 

  • Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerstadl am 03.11.2022
  • Vor-Ort-Begehung mit den Anwohnern/Nachbarn am 01.12.2022
  • Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerstadl am 29.03.2023
  • Beantwortung von Fragen/Fragenkatalogen, Informationsangebot auf der gemeindlichen Homepage usw.

 

Variante 1 - Bebauungsskizze Spitzstraße:

Skizze Spitzstrasse, Variante 1
Ansicht Siegerentwurf, Variante 1 (© Gemeinde Seefeld)

Im Zuge der Bürgebeteiligung wurden die eingegangenen Anregungen einer intensiven Prüfung durch Architekten, Verwaltung, SeeKU und Gemeinderat unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein alternatives Bebauungskonzept entwickelt, das eine abgewandelte Form des Siegerentwurfs vorsieht (Variante 2).  

Eine eingehende Beratung und weitere Beschlussfassung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 25. April. Im Ergebnis beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Umsetzung der Variante 2 des Bebauungskonzeptes für die Mehrfamilienhausbebauung.

 

Variante 2 - Bebauungsskizze Spitzstraße:

Skizze Spitzstrasse April 2023, Variante 2, Final
Ansicht geänderter Entwurf, Variante 2 (© Gemeinde Seefeld)

Der Bauplanungs-Entwurf wurde bereits erarbeitet, vom Gemeinderat Ende Mai beschlossen und lag vom 12.6. bis 14.7.23 aus.
Es wurden die Auswertung der Stellungnahmen erarbeitet und im Anschluß im Gemeinderat behandelt.

Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen. Die Baugenehmigung liegt vor.

Am 29. Juli 2024 fand der offizielle "Spatenstich Spitzstraße" statt.
Jetzt plant die SeeKU (SeefeldBau KOMMUNALUNTERNEHMEN) im Auftrag der Gemeinde Seefeld in der Spitzstraße 22 Mietwohnungen mit 27 Tiefgaragen-Stellplätzen.

Ab Frühjahr 2026 sollen dann die ersten Wohnungen bezugsfertig sein.
Das Bewerbungsverfahren für die Vermietung startet voraussichtlich ab Herbst 2025.

(© C. Pollok)

 

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