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Wohnbau Wörthseeufer
Teil Nord und Teil Süd

Der Bebauungsplan für den Bereich der Wohnbebauung an der Wörthseestraße wird derzeit in zwei getrennten Teilabschnitten („Teil Nord“ und „Teil Süd“) neu aufgestellt.

Foto von oben, Vogelperspektive Ausschnitt Wörthsee mit Wörthssestraße Teil Nord und Teil Süd
Ausschnitt Wörthseeufer mit Teilbereichen der Wörthseestraße (Foto: © Bayernatlas)

Im Bereich der Wörthseestraße wurde die Bebaubarkeit der Wohnbaugrundstücke bislang weitgehend über den Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 2000 geregelt.

Der Bebauungsplan setzt sich dabei aus einem nördlichen Teilbereich (Wörthseestraße 49-79) und einem davon getrennten südlichen Teilbereich (Wörthseestraße 1-17a) zusammen.

Mittlerweile ist dieser Bebauungsplan jedoch in die Jahre gekommen und etwas überholt. Im Zuge eines Rechtstreits wurde er mittlerweile sogar als unwirksam erklärt.
Die Gemeinde Seefeld möchte den Bereich der Wohnbebauung am Wörthseeufer daher neu überplanen und für beide Teilbereiche jeweils einen neuen Bebauungsplan aufstellen:

  • „Wörthseeufer – Teil Nord
  • „Wörthseeufer – Teil Süd

Wesentliche Planungsziele sind dabei die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.     

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2023 erste Vorentwürfe der beiden Bebauungspläne gebilligt, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nun eingesehen werden können (Link Bauleitplanung).

Bis zum 2. Februar 2024 besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Planung in schriftlicher Form vorzubringen an .

Die Stellungnahmen werden im Anschluss ausgewertet und vom Gemeinderat geprüft.
Die aktualisierten Bebauungsplanentwürfe werden dann im Zuge eines weiteren öffentlichen Beteiligungsverfahrens erneut ausgelegt.

Ergänzende Informationen finden Sie auch in nachfolgender Präsentation aus der Gemeinderatssitzung vom 5. Dezember 2023 und der Anwohner-Information vom
18. Januar 2024 :

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