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Wohnbau Nachverdichtung,
Hechendorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Zeichnung mit Häusern an der Günterigner Straße in Hechendorf, Seitenansicht, Radfahrer, Fußgänger, Bäume,
(Foto: © Gemeinde Seefeld)

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der bislang weitgehend unbebauten Innerortsflächen im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lässt an dieser Stelle keine städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Bebauung zu. Daher soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes ein neues modernes Bebauungskonzept für den Bereich planungsrechtlich gesichert werden.

Auf Grundlage diverser Beratungen im Gemeinderat und der eingegangenen Anregungen und Hinweisen aus der Bürgerschaft sowie mehrerer Gespräche mit den Grundstückseigentümern wurde unter Hinzuziehung des Stadtplaners Herrn Prof. Burgstaller ein neues Bebauungskonzept (pdf) entwickelt, welches eine verträgliche Nachverdichtung und eine gute städtebauliche Einfügung in die bauliche Umgebung garantieren soll.

Darüber hinaus sollen mit dem Konzept eine moderne klimafreundliche Bebauung und der Erhalt des schützenswerten Baumbestandes sichergestellt werden. 

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf kann im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hier eingesehen werden (Link zu Bauleitplanung: 1. Bebauungsplan „Güntering“).

Anregungen und Hinweise zur Planung konnten bis zum 27.02.2024 schriftlich bei der Gemeinde abgegeben werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden wie es weiter geht.

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